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Krankhafte Eifersucht

Im letzten Beitrag wurden Hintergründe der Eifersucht aufgezeigt. Doch wann wird die Eifersucht zu viel? Tatsächlich sind die Grenzen zwischen "gesunder" und "krankhafter" Eifersucht fließend.

Die kankhafte Eifersucht lässt sich grob in zwei Formen einteilen: Die zwanghafte Eifersucht und die wahnhafte Eifersucht. Beiden ist ein fortwährendes Gedankenkreisen in Bezug auf die Untreue des/der PartnerIn gemeinsam, obwohl keine tatsächlichen Anhaltspunkte hierfür vorliegen. Bei der zwanghaften Eifersucht ist den Betroffenen die Irrationalität ihrer Verdächtigungen bewusst. Dennoch verfallen sie in einen Kontrollzwang, welcher nicht nur die Beziehung, sondern auch weitere Lebensbereiche gefährden kann. In der stärkeren Ausprägung -der wahnhaften Eifersucht- werden die Verdächtigungen nicht als übertrieben, sondern als berechtigt wahrgenommen. In Folge dessen besteht kein Problembewusstsein. Bekannt ist diese Form auch als Othello-Syndrom. Oftmals bestehen neben der Eifersucht Störungen aus dem schizophrenen Formenkreis, neurologische Erkrankungen oder eine Alkohol- bzw. Substanzabhängigkeit. Als besonders problematisch erweist sich in diesem Zusammenhang die häufig hohe Gewaltbereitschaft gegenüber der verdächtigten Person. Die Folgen sind häusliche Gewalt bis hin zu Intimiziden bzw. insbesondere Femiziden, wie sie in jüngster Vergangenheit vermehrt auftraten und medial berichtet wurden.

In beiden Fällen der krankhaften Eifersucht ist professionelle Hilfe notwendig. Einige Elemente der Behandlung sind dabei Realitätsüberprüfung, Auflösung negativer Glaubenssätze sowie Selbstwertstärkung.

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Krankhafte Eifersucht sowie die Angst vor einer Trennung

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Mag. Karla Göschl-Kraemer
   Psychologische Therapie - Traumatherapie - Diagnostik
Paartherapie - Sexualtherapie
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